FAQ

Häufig gestellte Fragen


Fragen zur Schulung

Was ist ein AVGS?

AVGS steht für Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein, mit dem eine „Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung“ finanziert wird. Die Jobcenter und Agenturen für Arbeit können einen AVGS bei Bedarf Ausbildungs- oder Arbeitssuchenden ausstellen. Er ist Voraussetzung für die Teilnahme an der Schulung für Integrationsbegleiterinnen.

Warum ist die Schulung nur Frauen?

Frauen mit Flucht- oder Migrationserfahrung haben oft mehrfache Hemmnisse, wenn es um den Eintritt in das Berufsleben geht. In dieser Schulung geht es neben der Vermittlung auch um Empowerment. Viele Frauen fühlen sich sicherer, wenn sie untereinander bleiben. Männer haben häufig beruflich mehr Möglichkeiten oder können direkt eine Ausbildung beginnen.

Es gibt einige Kommunen, die in gemischten Gruppen auch Männer und Frauen schulen. Letztlich entscheidet jede Kommune selbst, für wen sie die Schulung öffnen möchte.

Wird das Praktikum von den Kitas bezahlt?

Es handelt sich um ein Pflichtpraktikum im Rahmen der Schulung, das eine Voraussetzung für das Zertifikat ist. Kitas können, wenn es ihnen möglich ist, den Praktikantinnen eine kleine Aufwandsentschädigung auszahlen. Dies ist aber kein Muss.

Welche Voraussetzung muss eine Frau für die Teilnahme an der Schulung erfüllen?

Neben der Freude und dem Interesse an der Arbeit mit Kindern ist eine eigene Integrationserfahrung entscheidend. Das bedeutet, dass eine Teilnehmerin in einem anderen Land als Deutschland geboren und aufgewachsen ist. Dadurch hat sie die Erfahrung, sich in eine neue Kultur einfinden zu müssen. Diese Erfahrung hilft beim Unterstützen der eingewanderten Kinder und Familien.

Für die Arbeit in der Kita muss sich die Integrationsbegleiterin auf Deutsch unterhalten können – unabhängig von einem Sprachzertifikat. Die Bildungsträger testen vor Beginn der Schulung die Deutschkenntnisse in einem Kennenlerngespräch. Vereinzelt gibt es Standorte, die sich auf ein bestimmtes zertifiziertes Sprachniveau festlegen. Ansonsten gibt es keine Voraussetzungen bzgl. Schulabschlüssen oder anderen beruflichen Qualifikationen oder Erfahrungen.

Welches Sprachniveau braucht eine Integrationsbegleiterin?

Für die Arbeit in der Kita muss sich die Integrationsbegleiterin auf Deutsch unterhalten können – unabhängig von einem Sprachzertifikat. Die Bildungsträger testen vor Beginn der Schulung die Deutschkenntnisse in einem Kennenlerngespräch. Vereinzelt gibt es Standorte, die sich auf ein bestimmtes zertifiziertes Sprachniveau festlegen.

Gibt es eine Prüfung?

Es gibt keine extra Prüfung für den Abschluss der Schulung. Die regelmäßige Teilnahme an der Schulung sowie das erfolgreiche Praktikum sind Voraussetzung für das Zertifikat.

Wie lange dauert die Schulung?

Die Schulung dauert insgesamt sieben Monate. In den ersten zwei Monaten findet nur der Unterricht statt. Anschließend kommt für zwei Monate zum Unterricht eine wöchentliche Hospitation in einer Kita dazu. Zum Schluss kommt ein Praktikum von drei Monaten in der Kita.

Fragen zur Tätigkeit einer Integrationsbegleiterin

Welche Aufgaben übernimmt eine Integrationsbegleiterin?

Die Aufgaben einer Integrationsbegleiterin gliedern sich in drei Bereiche: Zusammenarbeit mit den pädagogischen Fachkräften, Umgang mit Kindern und Zusammenarbeit mit Eltern. Pädagogische Fachkräfte unterstützt eine Integrationsbegleiterin bei der Übernahme alltäglicher Aufgaben. Gerade bei Kindern mit Zuwanderungsgeschichte und ihren Eltern hilft sie den Erzieher*innen beim Aufbau sozialer Bindungen. Wenn es angebracht ist, kann sie niedrigschwellige Angebote für Kinder anbieten. Bei der Begleitung der Kinder bringt die Integrationsbegleiterin schwerpunktmäßig ihre eigenen kulturellen Erfahrungen ein. Eltern gegenüber vermittelt sie Abläufe, Handlungen und Einstellungen der Institution Kita. Nicht nur bei Belangen die Kita betreffend kann die Integrationsbegleiterin übersetzen. Nach Absprache kann sie auch im Austausch mit Behörden oder medizinischen bzw. therapeutischen Einrichten durch Sprachmittlung unterstützen.

Was ist der Unterschied einer Integrationsbegleiterin zu pädagogischen Fachkräften?

Pädagogische Fachkräfte verfügen über eine Ausbildung oder ein Studium und dementsprechend über ein detailliertes Fachwissen. Sie bestimmen u. a. für die Kinder Entwicklungsziele und setzen diese pädagogisch wertvoll um. Die Aufsichtspflicht unterliegt allein den pädagogischen Fachkräften.

Das bedeutet, Integrationsbegleiterinnen dürfen nur unter Anleitung einer Fachkraft mit den Kindern arbeiten. Manche Frauen bringen aus dem Herkunftsland berufliche Erfahrungen aus dem pädagogischen Bereich mit. Diese können sie nach Absprache einsetzen. Integrationsbegleiterinnen leisten ihren Beitrag durch eine Unterstützung im Alltag, Sprachmittlung und Zugang zu den Kindern und ihren Familien mit Zuwanderungsgeschichte.

Was ist der Unterschied zu einer Alltagshelfer*in bzw. Kita-Helfer*in?

Kita-Helfer*innen übernehmen meist gruppenübergreifend hygienische und pflegerische Tätigkeiten. Für die Einstellung braucht es keine Qualifikation.

Integrationsbegleiterinnen werden hingegen vorab von pädagogischen Fachkräften geschult und auf den Kita-Alltag vorbereitet. Sie werden in den Kita-Gruppen und Tagesablauf eingebunden und unterstützen das Fachpersonal vor Ort. Da der Schwerpunkt der Arbeit auf Integration liegt, können Integrationsbegleiterinnen übersetzen und zwischen den Kulturen vermitteln. Den Kindern lesen sie z. B. etwas in ihrer Muttersprache vor oder sie backen etwas aus ihren Herkunftsländern. Zugewanderten Eltern stehen sie als wichtige Ansprechpartnerin zur Seite.

Wie unterstützt eine Integrationsbegleiterin Kinder und deren Eltern mit Zuwanderungsgeschichte?

Kinder mit Zuwanderungsgeschichte fühlen sich meist sicherer und wohler, wenn in ihrer Gruppe eine erwachsene Identifikationsfigur ist. Den Eltern erklärt die Integrationsbegleiterin die verschiedenen Eigenheiten einer Kita. „Warum wird hier ‚nur gespielt‘? Was ist ein Laternenfest? Warum braucht mein Kind eine Matschhose?“ Für die Kinder und ihre Eltern kann sie eine Stimme sein, um gehört zu werden.

Integrationsbegleiterinnen können Kinder und Eltern in ihrer Herkunftssprache begleiten und zwischen ihnen und pädagogischen Fachkräften vermitteln. Zugewanderte Eltern nehmen spürbar mehr am Kita-Leben teil, wenn eine Integrationsbegleiterin in der Kita arbeitet.

Darüber hinaus können Integrationsbegleiterinnen bei weiteren Hilfs- und Beratungsmöglichkeiten unterstützen, z. B. beim Ausfüllen von Dokumenten. Auch ist nach Absprache eine Begleitung z. B. zu medizinischen Untersuchungen oder Behörden möglich.

Wie unterstützt eine Integrationsbegleiterin Fachkräfte in der Kita?

In der pädagogischen Arbeit liegt der Fokus auf der Arbeit am Kind und seiner Entwicklung. Dennoch fallen viele weitere Aufgaben an, wie Telefonate, Gespräche mit Eltern und teilweise pflegerische oder hauswirtschaftliche Tätigkeiten.

Eine Integrationsbegleiterin unterstützt die Fachkräfte, damit sie besser ihrem pädagogischen Auftrag nachgehen können. Je nach Situation beschäftigt sie sich mit den Kindern, während ein*e Erzieher*in sich akut um ein einzelnes Kind oder einen Konflikt kümmern muss. Gemeinsam mit den Fachkräften kann eine Integrationsbegleiterin die Sprachentwicklung in der Herkunftssprache einschätzen.

Für Einheimische ist es oft trotz bester Absichten schwer, vollständig nachzuvollziehen, was Integration in eine unbekannte Kultur bedeutet. Daher kann die Integrationsbegleiterin sowohl den Familien als auch den Pädagog*innen kulturelle Werte vermitteln und erklären.

Können Integrationsbegleiterinnen auch in OGSen arbeiten?

In manchen Kommunen arbeiten Integrationsbegleiterinnen als Ergänzungskräfte in offenen Ganztagsschulen (OGS). Die Rahmenbedingungen für die OGS sind kommunal unterschiedlich. Daher können wir keine allgemeinen Aussagen für ganz NRW treffen.

Gibt es Weiterbildungsangebote für angestellte Integrationsbegleiterinnen?

Seit 2023 bieten wir zweimal im Jahr ein digitales Treffen aller angestellten Integrationsbegleiterinnen in NRW an. Bei diesen Treffen können sich Integrationsbegleiterinnen zu einem bestimmten Thema untereinander austauschen und Fragen zu ihrem Arbeitsalltag stellen.

Fragen zur Umsetzung an einem Standort

Wer kann die Maßnahme als Bildungsträger anbieten?

Ein Bildungsträger kann die Schulung zertifizieren und durchführen lassen, wenn er AZAV-zertifiziert ist.

Welche Akteur*innen sind bei der Umsetzung in einer Kommune beteiligt und wie kommen sie zusammen?

Um die Schulung zu implementieren, braucht es mindestens einen Kita-Träger bzw. das Jugendamt, einen Bildungsträger und das Jobcenter bzw. die Agentur für Arbeit.

Je nach Kommune und Vernetzung beraten sich die verschiedenen Akteur*innen bereits vorab untereinander. Oder einzelne Stellen kontaktieren uns und wir können entsprechend beraten oder weitervermitteln. Gerne laden wir auf Wunsch alle Akteur*innen zu einer gemeinsamen Informationsveranstaltung ein. Neben der Vorstellung des Projektes besprechen wir die mögliche Umsetzung unter Berücksichtigung der verschiedenen Bedürfnisse und Anliegen.

Wie unterstützt das Team der AWO OWL bei der Implementierung der Schulung an einem neuen Standort?

Uns ist eine persönliche Beratung und Begleitung wichtig, denn wir wissen, dass jede Kommune in NRW individuell arbeitet.

Im Gespräch oder in einer Infoveranstaltung erklären wir gerne unser Projekt und welche möglichen Schritte bei Ihnen anstehen. Wir finden gemeinsam mit Ihnen Lösungen, wie Sie die Schulung passgenau für Ihre Bedürfnisse umsetzen können.  Wir geben außerdem Tipps für die kommunale Netzwerkarbeit und können je nach Standort relevante Kontakte vermitteln.

Der Bildungsträger erhält unser komplettes Know-How rund um die Zertifizierung und den Lehrplan. Außerdem schulen wir die Dozent*innen persönlich, damit sie die Lehrinhalte erfolgreich umsetzen können.